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2. Die Trasse des Hochmoselübergangs
„Noch
sind die Winzer zwischen Trittenheim und Trarbach voll auf der
Sonnenseite und mit ihren internationalen Auszeichnungen verwöhnt.
Riesige Sonnenuhren in den Weinbergen verstärken das
Strahle-Image.
Die Trasse in Stichworten: vierspurig plus zwei Standstreifen, ausgelegt für 120 km/h, zahlreiche Brücken und Muldenlösungen, 38 Brücken und Unterführungen, damit an bestimmten Stellen noch die Querung für Fußgänger, Wild, Radfahrer möglich sein soll. Als "Hochmoselübergang" im weiteren Sinn wird der Straßenneubau zwischen dem Autobahnkreuz Wittlich und der Ortschaft Longkamp oder Kommen bezeichnet; die Strecke hat eine Länge ca. 25 Kilometern (Luftlinie 17 Kilometer) und soll durch bisher unbebautes Gebiet führen.
Nach
einem großzügigen vierspurigen Hochmoselübergang
endet die Strasse dann in einem Nadelöhr, das
Kolonnenbildung und Staus begünstigt: Zum anschließenden
Bauabschnitt 3 schreiben der Landesbetrieb für Mobilität19:
„Weiterer
[Anm:
also NICHT vordringlicher]
Bedarf mit hohem ökologischem Risiko, daher alternativ
sukzessiver Ausbau der vorhandenen B 50 / B 327.“
Konkret soll die B 50 neu vom Autobahnkreuz Wittlich bei Altrich Richtung Norden zwischen Wengerohr und Platten auf einem bis zu neun Meter hohen Damm durch die Wittlicher Senke geführt werden, zu den Moselbergen aufsteigen und nach einem Tunneldurchstich oberhalb von Ürzig über eine 158 Meter hohe Brücke oberhalb von Zeltingen-Rachtig die rechte Moselseite erreichen. Von dort ginge es in süd-östlicher Richtung in einer bis zu 15 Meter tiefen Schneise weiter an Graach vorbei nach Longkamp; von dort aus soll es in einem später zu realisierenden Bauabschnitt bis zur Hunsrückhöhenstraße weitergehen.
Ausschnitt aus den Planfeststellungsunterlagen
Die Trassenführung auf der Hunsrückseite führt dazu, dass saisonal hochfrequentierte Wanderwege abgeschnitten werden. Deren Neuplanung verläuft kilometerlang entlang der Kraftfahrtstraße, bis schließlich eine Brücke die Überquerung ermöglicht. Eine Querung auf natürlichem Wege, eine Nutzung durch Traktore, Fahrradfahrer oder Fußgänger ist nicht erlaubt. Die ökologische Bedeutung des Gebietes wurde im ersten Kapitel vorgestellt. Ausgleichsmaßnahmen können diese nicht ersetzen, auch wenn das Gesetz diese vorsieht.
Die betroffenen Spitzenwinzer sehen die Abholzung der Gipfelwälder-Abschnitte über den weltbesten Rieslingweinlagen, die 15 Meter tiefen und sehr weiten Einschnitte in die Bodenschichten, die Versiegelung mit der Beeinträchtigung der natürlichen Sicherleistung als höchstes Risiko für die Qualität ihrer Weinberge an.
Die Hochmoselbrücke20 soll mit vier Fahr- und zwei Standstreifen über das tief eingeschnittene Moseltal zwischen Ürzig und Zeltingen-Rachtig in mindestens 158 Meter Höhe führen. Dabei werden die Mosel bei Flusskilometer 120,8 sowie unter anderem die Bundesstraße 53 und die Landesstraße 189 gequert. Die Bauarbeiten am umstrittenen, seit Anfang des 21. Jahrhunderts geplanten, etwa 108 Mio. Euro teuren Bauwerk sollen 2011 beginnen.
Konstruktion Geplant ist eine 1702,4 m lange Balkenbrücke mit einem stählernen Überbau und einer 29,0 m breiten Fahrbahnplatte. Sie wird in Längsrichtung den Durchlaufträger als Bauwerkssystem aufweisen und elf Felder mit Stützweiten von 104,8 m, 131,0 m, 157,1 m, 209,5 m, 196,4 m, 183,3 m, 170,2 m, 157,1 m, 144,1 m, 131,0 m und 117,9 m besitzen. In Querrichtung ist ein Hohlkastenquerschnitt mit einer Konstruktionshöhe von maximal 7,55 m im Bereich der großen Stützweiten sowie 4,8 m am östlichen Widerlager geplant. Es ist vorgesehen, die weit auskragende Fahrbahnplatte durch Schrägstreben im Abstand von 13,1 m zu unterstützen. Die zehn Stahlbetonpfeiler werden Höhen von 15 m bis 150 m aufweisen. In Brückenlängsrichtung ist eine Pfeilerabmessung von 3,9 m am Pfeilerkopf vorgesehen. Aufgrund eines linearen Anzuges von 80:1 nach oben ergibt sich bei der höchsten Stütze unten eine Länge von etwa 7,5 m. In Brückenquerrichtung ist eine Pfeilerabmessung von 12 m am Pfeilerkopf vorgesehen. Bei den kurzen Pfeilern verkleinert sich die Breite nach unten, die langen Pfeiler weisen eine Taillierung gemäß einer kubischen Parabel auf. Die hat beim höchsten Pfeiler als Breite ein Minimum von mit 9,5 m und wächst auf 16,0 m am Pfeilerfuß wieder an. Für die Gründung der Pfeiler sind Großbohrpfähle vorgesehen. Die sind auf der westlichen Seite im steilen Ürziger Geröllhang, der von fossilen Rutschungen gekennzeichnet ist, herzustellen.
Auch deren Befürworter bestreiten nicht, dass damit ein dramatischer und irreversibler Eingriff ins Landschaftsbild der von Weinbau und Tourismus lebenden Region verbunden wäre.
Vom nahegelegenen Kloster Machern würde man folgende Ansicht erhalten:
Im Internet stellt das Land zahlreiche Visualisierungen zur Verfügung.
3. Was mit dem Hochmoselübergang bezweckt werden
soll,
Dem heute gültigen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2006, sind die Ziele der geplanten Straßenbaumaßnahme zu entnehmen (Planfeststellungsbeschluss zur Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der Bundesstraße Nr. 50 (B 50) zwischen der BAB A 1 bei Wittlich und der B 327 bei Büchenbeuren im Planfeststellungsabschnitt II zwischen Platten und Longkamp einschließlich dem Zubringer Longkamp (bis zur B 50 alt bei Kommen) vom 28.12.2000, Az.: 02.2-1475-P/30/34/39/42):
1. "Der vorliegende Streckenabschnitt von Platten bis Longkamp ist danach Bestandteil einer großräumigen West-Ost-Straßenachse, die den niederländischen und belgischen Raum mit dem Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus mit anderen Regionen in Richtung Osten und Süden verbindet" (Planfeststellungsbeschluss, 2006, S. 31)
2. "Durch den Bau der B 50 neu werden außerdem die an der alten B 50 liegenden Gemeinden vom weiträumigen Durchgangsverkehr und den damit verbundenen negativen Folgen für die Bewohner nachhaltig befreit." (Planfeststellungsbeschluss, 2006, S. 31)
Folgende Gemeinden liegen zwischen Wittlich und Longkamp: Wittlich (Stadtteil Wengerohr), Zeltingen-Rachig (Teils des Ortsteils Zeltingen), Graach, Bernkastel-Kues (Ortsteil Bernkastel), Longkamp und Kommen. Erwähnenswert ist vielleicht noch Traben-Trabach: Nach Aussage derStraßenbauamts handelt es sich hier aber vorwiegend um Quell- und Zielverkehr (17.8.98 auf Anfrage). Ein wesentliche Entlastung über die B50neu sei hier nicht zu erzielen. Die folgenden Tabellen zeigen an, wie die Ortschaften inzwischen (die Pläne sind ja rund 30 Jahre alt) entlastet wurden, wie sie durch die Hochmoselbrücke zusätzlich belastet würden bzw. es wird auf den Alternativvorschlag verwiesen, dort, wo eine weitere Entlastung machbar wäre und welche Orte an der Mosel Fahrtzeitgewinne durch den HMÜ hätten:
Der Hochmoselübergang (HMÜ) ist im Vergleich zur bisher schnellsten Strecke.... langsamer und .... weiter.
Plus (+) in rot heißt: Der Weg über den HMÜ ist langsamer oder weiter. Minus (-) in grün heißt: Der Weg über den HMÜ ist schneller oder kürzer.
Fahrzeitdifferenzen an der Moselschleife (Grundlage Falk-Routenplaner) mit dem Hochmoselübergang im Vergleich zu jetzigen Strecken
Der Berufsverkehr Richtung Eifel könnte nur durch Erdener, Lösnicher und Kinheimer Bürger entlastet werden (KFZ-Bestand nach statischem Landesamt zusammen 899, wenn man annimmt, dass davon vielleicht 70% pendeln und sich das Pendeln auf Mosel – Eifel mit 80% und den Hunsrück mit 20% verteilte, würden also 250 PKW den Verkehr Richtung Eifel, und etwa 126 plus Ürzig und Kröv (KFZ Bestand: 1.873 mit je demselben prozentualen Anteil) mit etwa 262 KFZ den Verkehr Richtung Hunsrück entlasten. Eine weitere saisonale Entlastung könnte durch den Rückgang in touristischen Verkehr bewirkt werden.
Die beiden Touristenzentren der Mittelmosel Traben-Trabach und Bernkastel-Kues hätten keinerlei Vorteile in der Verkehrsanbindung über die Hochmoselbrücke, die im Gegenteil, wollte man sie trotzdem nutzen, ein zeitraubender Umweg wäre. Der Verkehr an der Mosel selbst, würde nur etwas anders – nicht aber entlastend – laufen.
Hierfür wäre der Ausbau einer bereits vorhandenen Alternativstrecke bei Osann-Monzel sinnvoller (s. Kap. 6, Alternativen); dieser würde darüber hinaus auch die Verbindung von Wittlich nach Longkamp (Hunsrück) verkürzen und komfortabler gestalten.
Die Verkehrsflüsse scheinen im übrigen nur schwierig prognostizierbar. Unter dem Titel „Das vierspurige Millionengrab“ verweist beispielsweise am 03.03.10 der Trierische Volksfreund, darauf, dass Verkehrszählungen entlang der A60 ergeben haben, dass die erwartete Entlastung einer Bundesstraße durch die Fertigstellung eines Teilstücks sich nicht ergeben hätten21. Interessant sind in diesem Zusammenhang wohl auch die Ergebnisse der Verkehrszählungen von 2008 auf der A60 im unmittelbaren Teilstück, dass an die B50 neu anschließen würde:
An der
Zählstelle zwischen Bitburg und Witlich wurden täglich
11.181 Fahrzeuge, davon 1.720 LKW gezählt.1
Das ist etwas mehr als durchschnittlich ein LKW pro Minute.
3. "Auch werden mit der A 60/B 50 die Standortnachteile in der Eifel und im Hunsrück aufgehoben. Dabei wird nicht nur die Erreichbarkeit innerhalb des Landes und der Region verbessert, sondern eine attraktive Verbindung aus diesem Raum zu den bedeutsamen Wirtschaftszentren innerhalb und außerhalb des Landes geschaffen." (Planfeststellungsbeschluss, 2006, S. 31)
Eine fachliche Analyse des Diplom-Geografen Herrig22 kommt 1996 zu dem Schluss, dass keine nennenswerten Beschäftigungseffekte und Unternehmensansiedlungen zu erwarten seien. Das Verkehrsbedürfnis (geringe Bevölkerungsdichte), die geringen Fahrtzeitgewinne (die inzwischen ja aufgrund des inzwischen verdichteten Verkehrsnetzes noch geringer geworden sind) sowie die ansonsten bereits bestehenden günstigen Bedingungen (z.B. geringe Grundstückspreise) bei gegebenen geographischen Verhältnissen führen zu dieser Erkenntnis. Die Studie, die im Anhang beigefügt ist, kommt zu dem Schluss, dass Kosten und Schäden in keinem angemessenen Verhältnis zueinander stünden, weshalb der Bau nicht befürwortet wurde. Die Studie soll in die interministerielle Konferenz zum Verkehrswegeplan eingegangen sein. Die nachfolgenden Tabellen bestätigen die Berechnungen von Herrig nicht nur, sondern die Fahrtzeitgewinne, die damals noch zu erzielen waren, sind weiter geschmolzen. Das liegt daran, dass es bei Vergleichen nicht mehr darum geht, die ganze A60/B50neu Verbindung im Vergleich zu Alternativen zu prüfen, sondern es geht im Wesentlichen nur noch um Fahrtzeitgewinne mit oder ohne den Hochmoselübergang. Die A60 und die Hunsrückhöhenstraße sind inzwischen fast durchgängig ausgebaut.
Tabelle oben: Fahrtzeiten ohne (Normalschrift) und mit virtuellem Hochmoselübergang (kursiv), sowie Differenzberechnungen. Rot zeigt an, dass der Hochmoselübergang (HMÜ) eine ungünstigere Variante darstellen würde, grün weist auf zeitliche oder wegemäßige Einsparungen hin.
Durchschnittsberechnung anhand verschiedener Routenplaner und Verbindungen. Grün: Existierende Strecken (skizziert), Rot: Virtuelle Strecke über Hochmoselübergang (skizziert) Grafik: Bettina Prüm
Tabelle unten: System wie bei obiger Tabelle. Schattierung bedeutet: Für Pendler irrelevant (Familienfreundliche Grenze bei 60 Minuten Fahrzeit pro Weg angenommen)
Im übrigen wird davon ausgegangen, dass – sollte es moderate Effekte durch den Hochmoselübergang wider Erwarten des Verkehrsexperten geben, diese auch durch die vorgeschlagene B50alternativ zu erzielen wären, da die zu erzielenden Fahrtzeitgewinne bedingt durch die kürzere Verbindung vergleichbar wären.
Wenn sich außerdem herausstellte, dass die wirtschaftlichen Schäden im Wein und Tourismus, die an der Moselschleife gesetzt würden sowie die Kosten des Baus höher ausfielen, als durch die Gutachten vor Gericht prognostiziert, würde mehr wirtschaftlicher Schaden angerichtet als Nutzen erzielt. Wenn die Moselschleife an Wirtschaftskraft verliert, hat das negative Auswirkungen auf die nahegelegenen Eifel- und Hunsrückkreise. Diese profitieren nämlich auch von der Stärke der Moselregion – nicht zuletzt über den Tourismus.
Schließlich stellt sich die Frage, inwieweit Eifel, Hunsrück und Mosel tatsächlich gravierenden Förderungsbedarf haben. Der Trierische Volksfreund schreibt am 29.04.2010:
Vollbeschäftigung in der Region Trier Die Arbeitslosigkeit in der Region Trier sinkt auf vier Prozent: Die Arbeitsmarktsituation in den Kreisen Trier-Saarburg, Bitburg-Prüm und Bernkastel-Wittlich ist so gut wie allenfalls in Bayern oder Baden-Württemberg. Mit einer Arbeitslosenquote von 3 bis 3,5 Prozent spielten sie „in der ersten Liga“, sagt die Landesarbeitsagentur…… Die landesweit niedrigsten Arbeitslosenquoten wiesen im Mai der Eifelkreis Bitburg-Prüm, der Kreis Trier-Saarburg (jeweils drei Prozent) und der Kreis Bernkastel-Wittlich (3,5) auf. In einzelnen Arbeitsamts-Bereichen in der Region sieht es noch besser aus: Die Geschäftsstelle Prüm meldet eine Quote von 2,6, Morbach 2,7 und Saarburg 3,0 Prozent. ..Experten sind sich einig: „Das ist de facto Vollbeschäftigung.“ 24
5. Auch die Anbindung des Flughafens Hahn kann dabei optimiert werden. (Planfeststellungsbeschluss, 2006, S. 31)
Die weiträumigen Verbindungen (belgischen und niederländische Nordseehäfen und die belgischen Ballungsgebiete) bringen gerade einmal 5% Fahrzeitersparnis. Ob überhaupt von dort Güter in nennenswertem Ausmaß kämen, erscheint fraglich, sind doch auf dem Weg von dort inzwischen sehr viele weitere Flughäfen ansteuerbar: Bonn, Lüttich, Zweibrücken, Luxemburg, Metz, Brüssel sind alle in der Nähe und auf der Eifelseite.
Erwartungen, die in die Öffentlichkeit getragen werden
Viel Information läuft heute über das Internet. Auf der offiziellen Seite von Rheinland-Pfalz findet sich das Grußwort des Verkehrs- und Weinbauministers Hendik Hering (jeweils in blauer Schrift) zitiert, unsere Entgegnung ist in schwarz:
Tabelle oben: Fahrtzeiten ohne (Normalschrift) und mit virtuellem Hochmoselübergang (kursiv), sowie Differenzberechnungen. Rot zeigt an, dass der Hochmoselübergang (HMÜ) eine ungünstigere Variante darstellen würde, grün weist auf zeitliche oder wegemäßige Einsparungen hin.
4. Grenzen der Gerichtsbarkeit im vorliegenden Fall
Eingeschränktes Klagerecht
Beim Planfeststellungsverfahren (1999/2000) gab es rund 2300 Einwendungen, doch nicht jeder Einwender war auch klageberechtigt; nur wer in seiner Existenz bedroht war, konnte seine Einsprüche auch gerichtlich geltend machen.
Zum damaligen Zeitpunkt vorgelegte Gutachten erweckten den Eindruck, Nachteile oder gar existentielle Gefährdungen seien nicht zu erwarten. Das vom Europäischen Tourismus Institut erstellte Gutachten prognostizierte sogar einen Vorteil für die Tourismusbranche, gestützt vor allem auf einer methodisch fragwürdigen Auswertung einer Gästebefragung und unzutreffenden Erreichbarkeitseffekten. Vor diesem Hintergrund setzte sich damals letztendlich die Auffassung durch, dass keine Existenzprobleme zu erwarten seien. Heute sehen wir viele Dinge klarer, sowohl was die Erreichbarkeitseffekte als auch was die Qualität des o.g. Gutachtens betrifft, so dass sich die Frage der Existenzgefährdung gerade für gastronomische Betriebe neu stellt.
Wenn wir inzwischen wissen, dass das Gutachten des Europäischen Tourismusinstituts Trier unwissenschaftlich ist und es zu Entscheidungen Teil der Verfahren war (im Planfeststellungsbeschluss wird häufig darauf verwiesen), stellt sich die Frage der Existenzgefährdung gerade für gastronomische Betriebe neu.
Winzer wurden mit einigen Dutzend Gutachten konfrontiert, welche die Unbedenklichkeit der Baumaßnahme für ihre Weinlagen zu garantierten schienen. Aus diesem Grund fanden sich die meisten Winzer zähneknirschend mit der Sachlage ab und verzichteten auf eine Klage. Nachfragen nach dem Landesumweltinformationsgesetz (seit 19. Oktober 2005 in Kraft) ergaben jedoch, dass es zu einem ganz wichtigen Punkt, der Wasserversorgung der Spitzenweinlagen am weltberühmten Zeltinger/Graacher/Bernkasteler Hang kein Gutachten gibt, obwohl gerade dieser Berg besonders tiefe Einschnitte erfahren soll. Konsequentes Nachfragen hat hier ein ganz zentrales Versäumnis der Planungsbehörden zutage gefördert. Gerade für die besten Rieslinglagen der Mosel können empfindliche Qualitätseinbußen nicht ausgeschlossen werden, was durch eine Stellungnahme des BUND (s. Anlage) belegt wird.
Abgesehen von dem möglichen kulturellen Verlust ist auch eine Existenzgefährdung gerade derjenigen Winzer zu befürchten, die ihren Wein ausschließlich in den betroffenen Lagen anbauen. Experten gehen von einem schleichenden Prozess aus, der sich über Jahre und Jahrzehnte hinziehen kann und damit vor allem künftige Generationen betrifft. Schließlich darf nicht vergessen werden, das der Weltruhm dieser Lagen für die gesamte Mosel von großer Bedeutung ist und ihr ein positives Image verleiht.
Die Winzern wurden vor Jahren mit Grundstückspreise geködert, die über dem Marktwert lagen; mit der Erwartung einer Enteignung im Nacken, bei der weniger Geld zu erzielen gewesen wäre, verkauften die Winzer – in der damaligen Zeit auch einige aus existentiellen Gründen heraus. Vielen wird das heute noch vorgeworfen. Niemand der Betroffenen traut sich daher, sich am Widerstand zu beteiligen, obwohl sie nach wie vor gegen das Bauvorhaben sind. Was zur Zeit der Planung nicht existenzgefährdend war, da die Weinpreise im Keller lagen, sieht heute oft ganz anders aus. Es kann davon ausgegangen werden, dass Betriebe, die bereits jetzt wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, die Bauphase nicht überleben werden.
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Mehrere der betroffenen Gemeinden haben ebenfalls geklagt. Nachdem sie erstinstanzlich verloren hatten, stand die Frage im Raum: Können wir es der Gemeindekasse zumuten, weiteres Geld zu investieren mit dem Risiko zu verlieren? Das Land bot gleichzeitig an, die bisherigen Klagekosten zu ersetzen. Als offenes Geheimnis kursiert, dass gemeindliche Bauvorhaben bei Rückzug der Klage gefördert würden und dass ein anstehendes Flurbereinigungsverfahren sehr zügig unterstützt werden solle. Das Gutachten des Europäischen Tourismusinstituts, dessen Unwissenschaftlichkeit nur einem kleinen Personenkreis offenkundig sein konnte, prognostizierte touristischen Einbußen von maximal 10% im Sichtbereich der Brücke, welche durch Erreichbarkeitseffekte wettgemacht würden. Verträge auf europäischer Ebene hätten den Bau der Straße vereinbart, so wurde verbreitet, und es gäbe daher keine Chance, die Trasse noch zu verhindern.
Die Klagen wurden nicht weiterverfolgt.
Auch das Land Rheinland-Pfalz wird nicht selten von Partikularinteressen geleitet: Verschiedene Regionen konkurrieren miteinander als Tourismusgebiete und/oder als Weinregionen. Politiker wohnen in Gebieten, die angeblich – zum Beispiel durch Verkehrsverschiebungen oder durch verbesserte Erreichbarkeiten – profitieren würden. Aus diesem Konglomerat aus Partikularinteressen in der Region selbst und im Landesinneren von Rheinland-Pfalz werden gelegentlich Entscheidungen getroffen, die von außen betrachtet unglücklich oder sogar schädlich sind.
Durch das damals neue Verbandsklagerecht konnte der BUND seine Klage einbringen, war dabei jedoch auf Umweltrisiken beschränkt. Er beanstandete die Verletzung eines Vogelschutzgebietes und bekam Recht. Eine Überarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses führte jedoch dazu, dass dem Bauträger diese Verletzung des Vogelschutzgebietes gestattet wurde.
Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, ob es – wenn in einem Gebiet, in dem über Jahrhunderte sich Fauna und Flora so entwickelten, dass heute noch gefährdete und geschützte Arten dort Zuflucht finden, - effektiv helfen kann, woanders Wälder oder etwas anderes zu pflanzen. Ein solches Gebiet ist nicht einfach verlegbar, auch wenn es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Zurückgezogene, verlorene und auch unterlassene Klagen haben schließlich dazu geführt, dass seit dem 19.12.2007 Baurecht besteht. Die Finanzkrise war schließlich der Anlass, die Gelder für die Baumaßnahme zuzusichern. All dies sollte jedoch nicht davon abschrecken, die Frage der Sinnhaftigkeit und der Konsequenzen der geplanten und in Teilen begonnenen Baumaßnahme auf politischem Wege zu stellen. Es steht zu viel auf dem Spiel, um sich einmal geschaffenen Fakten fraglos zu beugen: Die besten Riesling-Weinlagen der Mosel, eine funktionierende und weltweit bekannte Tourismus-Region, ein weitgehend intaktes Naturschutzgebiet und - nicht zuletzt - eine der bekanntesten Kulturlandschften Deutschlands.
Gerichte sind nicht dazu da, über die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahmen zu entscheiden. Niemand kann gegen Steuergeldverschwendung klagen. Darüber kann nur die Politik selbst entscheiden, Politker tragen hier die Verantwortung, weshalb die Petition im Bundestag eingereicht wurde.
Zweifel an Gutachten und Prognosen
Gutachten und Prognosen bilden immer wieder die Basis für politische und gerichtliche Entscheidungen. Es liegt in der Natur der Sache, dass sie mit Fehlern behaftet sind. Die Bürgerinitiative hat sich einige Unterlagen besorgt.
1. Gutachten des Europäischen Tourismusinstituts (ETI)26
Das Gutachten bildete die Grundlage dafür, dass Einwendungen aus der Gastronomie und aus Berherbergungsbetrieben nicht stattgegeben wurde. Es sollte ein „unabhängiges“ (S. 145, Planfeststellungsbeschluss) sein. Tatsächlich ist ETI eine GmbH, in der das Land Gesellschafter ist:
Gesellschafter des ETI sind die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Luxemburg sowie die deutschen Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland27 Jedoch geht demnächst ETI in die Hand von privaten Investoren.
Mit Hilfe des Tourismusgutachtens des Europäischen Tourismus Institutes (ETI), Trier sollten die Auswirkungen des Brückenbaus auf den Fremdenverkehr in der betroffenen Moselregion abgeschätzt werden. Laut Planfeststellungsbeschluss (S. 145) kommt ETI zu dem Ergebnis, dass „zwar im näheren Sichtbereich der neuen Brücke in der derzeitigen Gästestruktur Rückgänge zu erwarten sind, zeigt aber gleichzeitig auf, dass durch die verbesserte Erreichbarkeit der Region auch in den unmittelbar an der neuen Brücke gelegenen Ortsgemeinden mit einer mittelfristigen Anhebung der Übernachtungszahlen zu rechnen ist.“
So heißt es auch bei ETI (S. 87): •Die Verbesserung der Erreichbarkeit wird sich mit Sicherheit auf die Ballungsgebiete im Rhein-Main-Gebiet sowie im Raum Belgien positiv auswirken. Hiervon wird vor allem der Tagestourismus profitieren.“
Im Kapitel 3 konnte detailliert nachgewiesen werden, dass die Mosel nur sehr punktuell und in minimalem Ausmaß über den Hochmoselübergang (HMÜ) besser erreichbar wäre. Insofern wird bereits eine wichtige Grundannahme, auf der sich eine insgesamt positive Bilanz von ETI stützt, verletzt.
Dem Planfeststellungsbeschluss ist ferner zu entnehmen, dass schon damals Zweifel hinsichtlich der Objektivität und der Methodik bestanden. Da Behörde und ETI selbst diese Zweifel nicht teilten, wurde das Gutachten als objektiv und methodisch korrekt beurteilt.
Jedoch betonen die Autoren betonen selber, dass eine genaue Vorhersage nicht möglich sei.
Folgende Kritikpunkte führen dazu, von unwissenschaftlicher Vorgehensweise auszugehen:
1. Eingeschränkte Fragestellung: Nur die Auswirkungen des Brückenbauwerks wurde untersucht. Die Frage der Trasse fand keine Berücksichtigung. Die Fragestellung und die Erhebung der Daten ist also defizitär. Verletzung des Gütekriteriums der Validität: Das, was zu untersuchen gewesen wäre, wurde nicht oder nur unzureichend untersucht.
2. Obwohl Orte im Sichtbereich von Interesse waren, wurde ein Ort, der keine Sicht auf die Brücke hat (Kobern-Gondorf) mit in die Datenerhebung und Interpretation einbezogen.
3. Beide Brücken sind aufgrund ihrer Dimension, ihrer Lage, ihres Verkehrsnutzens, ihres Ausmaßes an notwendigen Einschnitten in die Natur nicht vergleichbar (s. Grafik im Anhang). Von Winningen aus liegen nur wenige Häuser im Sichtbereich der Brücke, ganz anders als beim Hochmoselübergang. Auch die Orte sind hinsichtlich ihrer quantitativen als auch ihres inhaltlichen Tourismusangebotes nicht vergleichbar. Auf Zeltingen-Rachtig kommen bei vergleichbarer Einwohnerzahl rund 60, in Winningen rund 10 Übernachtungen auf einen Einwohner (s. Grafik)
4. Die gewählten Diagrammmaßstäbe entsprechen nicht wissenschaftlichen Gepflogenheiten. Wenn z.B. Wachstumsraten von 0 bis ca. 80% angezeigt werden sollen, macht es keinen Sinn den Zahlenraum bis 1000 % zu wählen und die Linienart so dick zu wählen, dass kaum noch etwas sichtbar bleibt, z.B. S. 17, S. 15 (bis 700 %) und andere (Grafiken aus ETI s. unten), außer es wäre gewollt, die Darstellung optisch zu manipulieren, um die Unterschiede klein erscheinen lassen:
Anschaulich wird diese ungünstige Maßstabswahl, wenn man eine angemessene dem gegenüber stellt, wobei bei der unteren Grafik zu beachten ist, dass sie bis zum den aktuell verfügbaren Zeitraum die Entwicklung zeigt:
Grafik: Pro-Mosel
Die verzerrende Maßstabswahl zeigt sich nicht durchgängig. Dort, wo wegen des Kurbetriebs die Daten angeblich nicht vergleichbar waren, wird zeigt ein angemessener Maßstab sehr deutlich die im Vergleich zur Ferienregion negative Entwicklung.
Obere Grafik aus ETI-Gutachten, S. 24
5. Die Interpretation der Daten ist offenkundig einseitig. Z. B. wurden starke Unterschiede in der Entwicklung der Touristikzahlen zwischen Winningen und der Ferienregion zu ungunsten Winningens (Differenz ca. 50%!) als Erfolg in der Tourismusarbeit der Gemeinden beschrieben (z.B. S. 17). Ähnliche tendenzielle Interpretationen füllen das ganze Gutachten. Die Objektivität muss an vielen Stellen dadurch bezweifelt werden.
6. Die kausale Interpretation von korrelierenden Daten ist außerdem grundsätzlich unzulässig. Das ist ein echter wissenschaftlicher Fehler. Dieses in der Statistik bekannte Gesetz wird hier immer wieder - und dann auch noch einseitig - verletzt. Immer, wenn trotz Nähe zur Brücke auf steigende (absolute) Tourismusdaten zurückgegriffen werden kann, wird interpretiert, das belege, dass die Brücke keinen negativen Einfluss habe. Immer, wenn es umgekehrt ist (Bsp. Winningen, Bad Neuenahr), werden andere Ursachen für den Rückgang des Tourismus angenommen. Außerdem werden, obwohl die Vergleichsdaten des Landes und des jeweiligen Tourismuskreises korrekterweise erhoben wurden, die Differenzen in der Entwicklung (mind. 50 bzw. 85%) nicht diskutiert oder wenn, dann nur einseitig interpretiert (andere Ursachen seien verantwortlich....). Da die Interpretation korrelierender Daten unzulässig ist, ist die fachliche Qualifikation der Autoren nicht gegeben. Wenn dann kausale Beziehung auch noch einseitig interpretiert werden, wird zudem das Gütekriterium der Objektivität verletzt. 7. Eine Gästebefragung sollte darüber Aufschluss geben, ob die Brücke die Reiseentscheidung beeinflusse. Sie fand unter Zuhilfenahme von Visualisierungen statt. Dabei zeichnete sich ab, dass das Bauwerk einen deutlich negativen Einfluss auf das Reiseverhalten der Gäste haben würde. 41,4 % der Touristen gaben an, in ihrer Reiseentscheidung höchst wahrscheinlich vom Brückenbauwerk beeinflusst zu werden, 25.2 % meinten, ganz gewiss nicht mehr dort Urlaub machen zu wollen. ETI 'korrigierte' diese Zahlen nach unten: Nur wer als Hauptgrund des aktuellen Aufenthaltes den Faktor 'Landschaftsbild' aufzuweisen hatte, wurde als 'Kritiker' gewertet. Letztlich wurde eine Zahl von 'weniger als 10 Prozent' der Moselurlauber genannt, die wegen des Bauwerks nicht mehr in die Region kommen würden.
8. Die Gästebefragung war nicht repräsentativ, was von den Autoren selbst bemängelt wird (S.29). Schlussfolgerungen sind daher mit höherer Sorgfalt zu treffen, als dies hier der Fall war.
9. Es fand eine Analyse der Reisegründe statt. Ein Merkmal war die Erreichbarkeit. Merkmale, die sehr ähnlich waren, wurden nicht zusammengefasst, sondern gesondert gewertet: Z.B. wurden aus „Weinberge, Reben, Kulturlandschaft, Natur“ und „Mosel/Flusslandschaft“ zwei Merkmale. Während das Merkmal „günstige Verkehrsverbindung, für Kurzurlaub gut zu erreichen“ von 16,9% der Befragten als Hauptreisegrund genannt wurden, fielen auf „Weinberge...“ 15,5 % und „Mosel/Flusslandschaft“ 10,2%, zusammen also gut 25%. In der Interpretation heißt es jedoch, für die meisten Gäste wäre die Erreichbarkeit das wichtigste Kriterium gewesen. (s. 36)
10. Es wurde bei dieser Befragung (S.36) versucht abzuschätzen, wie der Hochmoselübergang auf den Hauptreisegrund wirken würde. Es verwundert doch, dass z.B. bei den Kriterien: „Erholen, Lesen, Ausspannen“, „Radfahren“, „Klima, Wetter, gute Luft“ und „bestimmte sportliche Aktivitäten“ von einem neutralen Einfluss des HMÜs ausgegangen wird, obwohl auch den Autoren bewusst gewesen sein müsste, dass die Lärmpegel steigen würden, dass die Luftqualität leiden würde, dass beim Radfahren kilometerlang die Brücke im Sichtfeld bliebe und dass insbesondere der Moselsporn für sportliche Aktivitäten nur noch eingeschränkt nutzbar bliebe.
11. Im gesamten Gutachten wird davon ausgegangen, dass verbesserte Erreichbarkeitseffekte dazu führen würden, das mehr Gäste (100.000 p.a. - S. 71) kommen würden. Dass die Erreichbarkeitseffekte an der Mosel überwiegend nicht vorhanden und wenn dann nur punktuell und nur minimal sind, war ETI vermutlich nicht bekannt. So stützte es sich auf nicht differenzierende Daten aus der VERTEC-Studie (S. 66f), die inzwischen überholt ist.
Im ETI-Gutachten wird eine Berechnung angewandt, die es ermöglichen soll, anhand der Zeitersparnis auf erhöhte Übernachtungszahlen und Tagestourismus zu schließen (S. 71). Da die Zeitersparnisse jedoch durchweg zu hoch angenommen wurden, ergeben sich gravierende Fehler bei der Prognose: Wir wissen heute, dass der Hochmoselübergang nicht mehr als 15 Minuten Zeitersparnis brächte. Nimmt man die Formel von ETI auf Seite 71 und setzt die 15 Minuten ein, kämen dadurch jährlich 2.002 Übernachtungsgäste und 674 Tagesgäste mehr an die Mosel. ETI „ermittelte“ dagegen aufgrund der unzutreffenden Zeitersparnisse 100.000 Zusatzgäste.
Festzustellen ist ebenso, dass die Bedeutung von Umwelt, Ruhe, Wandern, Sport und Gesundheit in der Tourismusentwicklung im Sinne eines „sanften Tourismus“ der letzten Jahre zugenommen haben. Dem sollte noch einmal nachgegangen werden.
Zusammenfassend ist festzustellen:
2. Kosten-Nutzen Analyse
Auf Anfrage im ersten Quartal dieses Jahres wurde uns zur Frage der Kosten-Nutzen-Berechnung eine Einsichtnahme in Trier gewährt. Dort durften wir eine Kopie anfertigen, die wir der Anlage beilegen.
Die Kosten-Nutzen Analyse stammt aus dem Jahr 1992. Aus den Ausführungen unter dem Punkt „Technische Merkmale und Ziele des Projekts“ kann geschlussfolgert werden, dass sie überwiegend und an entscheidenden und Kosten verursachenden Punkten veraltet ist:
Tabelle oben: Fahrzeitanalysen zwischen der Rhein-Main Region einschl. des Flughafens Hahn mit Trier und Lusemburg sowie alternative Routen im Vergleich mit dem virtuellen Hochmoselübergang (HMÜ) auf der Basis des Routenplaners von google maps.
Die obere Tabelle zeigt sehr deutlich, dass es weder bei der Fahrtzeit, noch bei der Streckenlänge Verbesserungen in der Verbindung von Trier nach Mainz gäbe. Auch die ab und zu in Gespräche eingebrachte Verbindung aus Luxemburg ins Rhein-Main Gebiet hat hinsichtlich dieser Kriterien keine Vorteile. Ob vier bis fünf Minuten weniger Fahrtzeit von Luxemburg/Trier zum Flughafen Hahn ein Grund für den Bau wären, ist fraglich.
Projektnutzen:
Aus der Kosten-Nutzen Analyse ist nicht ersichtlich, wie die Transportkostensenkungen erhoben wurden. Wenn diese auf den Verkehrsprognosen basieren, jene jedoch die fehlenden verbesserten Erreichbarkeiten nicht berücksichtigt haben, wäre die ganze Basis falsch. Oder wenn die Nutzung trotz Umwegen – vielleicht, weil die inzwischen eingeführt Autobahnmaut gespart werden soll, erfolgen würde. Dann würden zwar viele Speditionen Mautgebühr auf der einen Seite sparen, auf der anderen Seite würden mehr Kilometer und Zeit stehen. Der Staat hätte durch entgangene Maut Mindereinnahmen, die mit einberechnet werden müssten.
Kosten der Wegehaltung und Verkehrssicherheit: Ob hier schon Risikozuschläge für die Hochmoselbrücke erhoben wurde, da sie genau über eine geologische Erdfalte gebaut würde und für die Abrutsch gefährdeten Hänge in Graach, ist nicht ersichtlich.
Verbesserung der Erreichbarkeit und regionale Effekte: Aufgrund unserer Analysen und der Stellungnahme von Herrig ist hier eine gewisse Skepsis angebracht. Leider wird nicht konkret belegt, auf welchen Erreichbarkeitsdaten die Analyse fußt oder wo sich mehr Firmen ansiedeln könnten.
Umwelteffekte: Die relativ zum Gesamtprojekt geringe Summe, die dort angegeben wird, lässt darauf schließen, dass die wirtschaftlichen Schäden, die um die Moselschleife durch Tourismuseinbußen riskiert werden, nicht auftauchen oder in homöopathischer Dosis eingearbeitet sind. Vielleicht basieren sie auch auf dem unwissenschaftlichen Gutachten des Europäischen Tourismusinstituts, welches vielleicht auch die heutige Entwicklung zum sanften und Gesundheitstourismus noch nicht vorhersehen konnte.
Dass wirtschaftliche Schäden durch nachhaltige Qualitätsverluste bei den besten Rieslingweinen, kann vermutlich ökonomisch gar nicht gefasst werden. Es beträfe ggf. auch spätere Generationen mit einer Wirkung, die den Ruf der ganzen Moselregion beeinträchtigen würde, da genau diese Weinberge das Image der ganzen Moselweine beeinflussen. Im übrigen fehlen wohl, und das ist inzwischen gut belegbar, die gesundheitlichen Folgekosten in der Bevölkerung durch den vermehrten Lärm und die Luftbelastung.
Die Kosten-Nutzen Analyse stammt von 1992. Zu dieser Zeit war das Verkehrsnetz weniger dicht, weshalb die Werte auf der Nutzenseite nicht mehr zutreffen können. Die Analyse geht außerdem belegbar von falschen Planungsdaten aus. Auf der Kostenseite steht zum Beispiel nur ein zweistreifiger Ausbau, die aktuelle Planfeststellung fußt auf einem sechsstreifigen Ausbau des Hochmoselübergangs. In eine aktuelle Analyse müssten zudem die wirtschaftlichen Schäden im Tourismus und Weinbau in einer gänzlich anderen Dimension eingehen.Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der damals ermittelte Faktor, der mit 3,4 sowieso schon nicht sehr hoch war, bei Aktualisierung und Objektivierung der Datenbasis sehr viel kleiner ausfiele.
3. Zusammenfassung der VERTEC-Studie
Uns liegt die Zusammenfassung der VERTEC-Studie von 1998 vor, die Teil des Planfeststellungsverfahrens war.28
In der folgenden Tabelle werden wieder Aussagen aus dieser Studie kommentiert:
4. Aktuelle Verkehrsprognosen
Unsere Anfrage beim Bundesverkehrsministerium ergab, dass 2008 Verkehrserhebungen durchgeführt worden sind, auf deren Grundlage auf dem Hochmoselübergang bis 2025 von 25.100 KFZ/ 24h ausgegangen würde. Die Antwort auf unsere Anfrage beim Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz, wie diese Zahlen zustande kommen, steht noch aus.
Die Auswertung der VERTEC-Studie, des ETI-Gutachtens und der Kosten-Nutzen Analyse zeigen jedoch, dass Skepsis angebracht ist. Vor dem Hintergrund von Banken-, Wirtschafts- und Eurokrise sowie knapper werdenden Energieressourcen stellt sich auch die Frage, wie zuverlässig überhaupt Verkehrsprognosen sein können, die 17 Jahre in die Zukunft reichen.
Uns liegen folgende Daten zu Verkehrszählungen vor:
Verkehrszählung 2008: A 60
Die geringen Zeitersparnisse bei meist längerer Strecke und jene auch fast ausschließlich nur, wenn man zum Flughafen Hahn muss, lässt den Hochmoselübergang für den europäischen Fernstraßenverkehr unattraktiv erscheinen. Da auf den Fernverbindungen zahlreiche andere Flughäfen liegen, stellt sich zudem die Frage, ob hier der Flughafen Hahn trotz weiterhin vorhandener Standortentfernung konkurrieren könnte. Folgende Schilderung eines Insiders zu den Verkehrsströmen durch die Ardennen liegt uns vor:
„Die Fahrtzeit und Kilometerberechnungen mit der neuen B50 inkl. Hochmoselübergang zeugen deutlich wie uninteressant diese Streckenführung für den angeblichen Lückenschluß ist. Nicht erwähnt wird hierbei, daß die Mehrheit der nationalen LKW Fahrer per Navigationssystem unterwegs ist. Bei den internationalen LKW Fahrern wird ... sogar fast ausschließlich nach Navigationssystem gefahren. Die Verkehrsströme aus/nach Belgien und den Niederlanden werden daher auch weiterhin die A61 nehmen. Beim LKW wird hierbei fast immer die kürzere Strecke gewählt. ... Die Verlängerung der A60 führt in Richtung Norden durch die Ardennen. Weite Streckenabschnitte sind hier nur zweispurig ausgebaut. In den nördlichen Ardennen wurde die Straße stur nach den topographischen Verhältnissen gebaut. Die in Deutschland inzwischen geltenden maximalen Steigungen auf Autobahnen werden dabei weit überschritten. Es sind unzählige – für Autobahnen – Extremsteigungen und Gefälle vorhanden. Diese treiben jedem LKWfahrer, der geladen durch die Ardennen fährt, den Angstschweiß in die Hände. Die Krönung ist eine Extremgefälle kurz vor der Stadtdurchfahrt in Vervier. Hier wurde eine Auslaufspur angebracht, in die sich LKW mit Bremsproblemen retten sollen. Kurz danach für die Autobahn auf Stelzen in mehreren extremen Kurven, mitten durch die Häuser von Vervier. Jeder LKWfahrer, der hier nicht durch muß, wird diese Strecke auch weiterhin absolut meiden. Hinzu kommt (gegenüber der A61...) ... ein um mindestens 15 Liter Diesel pro 100 KM höherer Verbrauch heraus. Selbst wenn Mautunterschiede zwischen A61 und B50neu bestehen sollten, so werden diese durch den Mehrverbrauch an Kraftstoff überkompensiert. Die Steigungen bedeuten für die beladenen LKW absolute Schleichfahrt mit tw. 30KM/h auf der Autobahn und somit weitere Zeitverluste...“
Der Hochmoselübergang würde an dieser Situation nichts ändern und diese Zustände erklärten auch, weshalb so wenig LKW von Belgien über die A60 kommen.
Unten die Antwort, die 1999 auf eine Anfrage gegeben wurde.
Für die angeblich so bedeutende Ost-West
Achse der
B 50 neu gibt es keine plausiblen Gründe, warum ein solch
enormer KFZ-Zuwachs zu erwarten wäre, wie prognostiziert wird.
Abhängigkeit von den Fähigkeiten eines Anwalts oder vom Einfluss einzelner Regionalpolitiker
Die Entwicklungschancen oder -risiken einer so bedeutenden Welt-Kulturlandschaft kann nicht von Gerichten oder davon abhängig sein, wie geschickt ein Anwalt bei einem Verfahren war, ob er Fehler gemacht hat oder ob er Einspruchsfristen eingehalten hat. Auch muss darauf geachtet werden, dass nicht einzelne Politker, die nur Partikularinteressen verfolgen, zu Meinungsbildner werden und dadurch die Gesamtwürdigung für die Volkswirtschaft zu kurz kommt. Diese Gefahr besteht grundsätzlich bei lokalen Verkehrsprojekten und ist auch vor Ort regional und im Bundesland selbst vorhanden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||